Merkblatt: Blaulichtfahrten in der Feuerwehr

 

1.    Die Blaulichtfahrt muss von der Einsatzzentrale angeordnet sein

 

2.    Die Blaulichtfahrt ist erlaubt zur Rettung von Menschenleben

 

3.    Die Blaulichtfahrt ist erlaubt zur Erhaltung von bedeutenden Sachwerten

 

4.             Das Vortrittsrecht gilt nur, wenn Blaulicht und Wechselklanghorn gemeinsam betätigt werden

 

5.             In der Nacht darf das Wechselklanghorn zur Lärmminderung ausgeschaltet werden;
das Vortrittsrecht entfällt dabei!

 

6.             Bis der Schadenplatz (Unfallstelle) gesichert ist, darf das Blaulicht eingeschaltet bleiben

 

 

7.             Verzweigungen bei denen der Vortritt erzwungen wird sind so zu befahren, dass wenn die anderen Verkehrsteilnehmer falsch reagieren, noch rechtzeitig angehalten werden kann.


Auf einen Sicherheitshalt ist zu verzichten, um keine Zweifel aufkommen zu lassen!

 

 

Das ist eine Zusammenfassung des Merkblattes vom UVEK vom 6.6.2005